Spurensicherung eines Tatorts. Wattestäbchen wird in Blutlacke getunkt

Wie sang bereits die EAV „Verbrechen sind immer und überall…“
Und um diese Verbrechen aufzuklären bzw. die Täter dingfest zu machen, benötigt man Beweise, dass diese zur Tatzeitpunkt am Tatort waren. Zum Glück verlieren wir Menschen stetig Zellen oder Körperflüssigkeiten, die unser einzigartiges Erbgut, die DNA enthalten. Kann diese extrahiert werden, gelingt es die Täter:in zu identifizieren.
Doch wie viel Material wird hierfür benötigt? Und eignen sich sämtliche menschlichen Überreste gleichermaßen zur Identifikation?

Geschieht ein Gewaltverbrechen, verlieren die Beteiligten (Opfer und Täter:in) unweigerlich Körperflüssigkeiten und Gewebe, sei es durch einen Kampf, die Tat an sich, wie etwa bei einer Vergewaltigung. Meistens handelt es sich bei den gefundenen Spuren um Blut, Sperma, Speichel, vaginale Flüssigkeit, Urin oder Schweiß. Biologische Spuren an Tatorten können helfen, Täter:innen zu überführen, aber auch Unschuldige auszuschließen, da jeder Mensch ein individuelles DNA-Profil aufweist.

Die Spurensicherung

Eventuell müssen diese Spuren erst durch bestimmte chemische Zusätze oder Licht sichtbar gemacht werden. Durch verschiedene Verfahren kann festgestellt werden, um welche Substanz es sich überhaupt handelt. Diese Methoden lieferten bereits in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts Erkenntnisse über den genauen Ablauf eines Verbrechens, allerdings konnten die Spuren damals keiner bestimmten Person zugeordnet werden (Specht, 1937). Erst die genetische Analyse ermöglichte eine Zuordnung der Spuren zu einzelnen Individuen. Dieses Werkzeug erweiterte die Möglichkeit der Verbrechensbekämpfung maßgeblich.

Gelingt es, die genetischen Spuren am Tatort eine:r Täter:in zuzuordnen, kann diese:r überführt werden. Die Menge der benötigten Proben variiert hier je nach Körperflüssigkeit, die sichergestellt wird. Doch wie viele Tropfen Blut reichen, um einen Täter dingfest zu machen? Und welche Spuren können noch im Rahmen der Spurensicherung herangezogen werden?

Wo sind die Spuren?

Auch wenn sichtbare Spuren verwischt oder bewusst entfernt wurden, können diese im Rahmen der Spurensicherung noch nachgewiesen werden (An et al., 2012). Das bekannteste Mittel hierfür ist Luminol. Luminol ist in der Spurensicherung nicht mehr wegzudenken. Diese feste Substanz reagiert mit dem Eisen, das in Hämoglobin, dem Blutfarbstoff, gebunden ist und führt zu einer Chemolumineszenz. Hierbei wird durch die chemische Reaktion elektromagnetische Strahlung abgegeben. Diese ist teilweise für das menschliche Auge als helles, blaues Licht wahrnehmbar.

Auch wenn sichtbare Blutspuren verwischt oder bewusst entfernt wurden, kann dieses noch nachgewiesen werden. Selbst nach einer Reinigung reicht ein Verhältnis von 12 000: 1 (Wasser zu Blut), um dieses mit Luminol sichtbar zu machen. Luminol hat keinen Effekt auf die DNA, sodass diese zur weiteren Bestimmung erhalten bleibt. Kurz vor der Anwendung muss dieser Stoff in Natronlauge oder Wasserstoffperoxid aufgelöst werden. Wird es dann auf Blutreste aufgesprüht, ist die Fluoreszenz für 30 Sekunden und nur in einer dunklen Umgebung gut sichtbar (An et al., 2012).

Auch Spermien können mit bestimmten Lampen nachgewiesen werden. Hierfür wird Licht mit einer Wellenlänge von 455 Nanometern (für den Menschen blau) ausgestrahlt und bringt diese Spuren zum Fluoreszieren. Da die schwache Fluoreszenz von dem blauen Licht der Lampe überstrahlt wird, tragen Spurensicher:innen eine gelbe Brille, um die Spuren so besser sichtbar zu machen. Auch Speichel kann teilweise damit nachgewiesen werden.

Sind es die richtigen Spuren?

Wurden die Spuren sichtbar gemacht, muss anschließend sichergestellt werden, dass es sich auch wirklich um die gesuchte Körperflüssigkeit handelt. Luminol kann auch mit Bleichmittel, Kupfersulfat oder Merettichperoxidase reagieren, sodass weitere Tests notwendig sind, um die entdeckte Spur einzuordnen.

Samenzellen können vor allem unter dem Mikroskop sichtbar gemacht werden. Mittlerweile werden jedoch auch immunologische Tests in der Spurensicherung eingesetzt. Hierfür werden Antikörper genutzt, welche im Schlüssel-Schloss-Prinzip an das passende Antigen binden. So kann das Prostata-spezifische Antigen (kurz: PSA) mittlerweile mittels einfacher Testkits nachgewiesen werden. Dieses Protein wird von der Prostata eines Mannes produziert und ist auch im Ejakulat, welches keine lebenden Samenzellen enthält, nachweisbar. PSA ist jedoch nicht nur spezifisch für das männliche Ejakulat, denn in geringer Menge ist es auch im weiblichen Urin und in der Muttermilch enthalten (An et al., 2012)

Für genau diese Zwecke wird die RNA-Analyse eingesetzt. Mit ihr ist es möglich, festzustellen, um welche Spuren es sich genau handelt. Bereits 2005 gelang es einem Team von Biochemikern aus einem einzigen Fleck, der acht verschiedene Flüssigkeiten enthielt (darunter auch Blut, Speichel, Sperma, vaginale Flüssigkeit, etc.) anhand der RNA-Analyse acht spezifische Gene nachzuweisen und so jede einzelne Flüssigkeit zu identifizieren (Juusola & Ballantyne, 2005).

Zu wem gehören die Spuren?

Die bisher genannten Verfahren ermöglichen zwar die Spurensicherung der einzelnen Körperflüssigkeiten, doch erst die genetische Analyse ermöglicht die Zuordnung zur Täterin oder zum Täter. In den letzten Jahrzehnten wurden die dafür benötigten genetischen Verfahren stets weiterentwickelt. Dadurch ist es heutzutage möglich, bereits mit minimalen Mengen ein DNA Profil der Täter:in zu erstellen. Doch wie viel, oder besser gesagt, wie wenig, benötigt die Spurensicherung dafür? In der Regel reicht bereits 1 Nanogramm (= 0,000000001 Gramm) DNA aus, um eine Person zu identifizieren (Khare et al., 2014). Aber wie viel Blut, Speichel oder Sperma benötigt man, um 1 Nanogramm DNA zu gewinnen?

Bei sehr kleinen Mengen werden Vorsilben wie Milli, Mikro und Nano verwendet. Jede Stufe ist tausendmal kleiner als die vorherige.

Milli (m) = Ein Tausendstel der Grundeinheit
1 Milligramm = 0,001 Gramm, 1 Milliliter = 0,001 Liter

Mikro (µ) = Ein Millionstel der Grundeinheit
1 Mikrogramm = 0,001 Milligramm = 0,000001 Gramm

Nano - (n) = Ein Milliardstel der Grundeinheit
1 Nanogramm = 0,001 Mikrogramm = 0,000001 Milligramm = 0,000000001 Gramm

Wieviel Blut wird für einen DNA-Beweis benötigt?

Das menschliche Blut besteht aus roten und weißen Blutkörperchen, den Blutplättchen sowie dem Serum. Während die roten Blutkörperchen und Blutplättchen im Rahmen ihrer Entwicklung ihren Zellkern verloren haben, tragen die weißen Blutkörperchen ihre DNA noch in sich. Die roten Blutkörperchen sind zum Nachweis von Blut nützlich (siehe oben: Luminol), die weißen zur Identifizierung eine:r Täter:in.

Je nach Quellenangabe können 30-40 Mikrogramm DNA pro Milliliter Blut gewonnen werden. In manchen Studien ist jedoch auch von über 140 Mikrogramm die Rede (Khare et al., 2014.) Das würde somit mindestens 30.000 Nanogramm DNA entsprechen, also ein Vielfaches von dem, was benötigt wird. Umgerechnet bedeutet das, dass ca. 0,025–0,033 Milligramm ausreichen, um die benötigte DNA zu gewinnen. Das entspricht etwa einem 1.500stel bis 2.000stel eines Tropfens Blut.

Wieviel Sperma wird für einen DNA-Beweis benötigt?

Gerade bei Sexualdelikten hinterlassen männliche Täter eine Vielzahl ihres DNA-Materials. Sperma enthält bis zu 175 Mikrogramm DNA/ml, was eine Auffindung des Täters erleichtert (Antonucci et al., 2014). Werden Proben bei einem weiblichen Opfer genommen, sind diese jedoch mit vaginalen Schleimhautzellen verunreinigt. Daher entwickelten Forscher:innen bereits in den 90ern Methoden, um Spermien von vaginalen Epithelzellen zu trennen und so nur die DNA des Täters zu extrahieren (Yoshida et al., 1995).

Gerade bei Sexualdelikten zerstören Opfer durch ihr Verhalten nach der Tat Spuren, die zum Täter führen könnten, da sie sich selbst und auch ihre Kleidung reinigen. Dennoch gelang es Studien sogar einige Monate und einem Waschgang nach der Tat, hohe Mengen von DNA (6-18 Mikrogramm) zu gewinnen, die somit das 6000-fache der erforderlichen DNA-Menge enthielt (Brayley-Morris et al., 2015). Das bedeutet, dass nur ca. 0,0057 Milligramm Sperma ausreichen, um die benötigte DNA zu gewinnen mit der eine Person identifiziert werden kann.

Wieviel Speichel wird für einen DNA-Beweis benötigt?

Bei sexuellen Gewalttaten kann Speichel auf der Haut des Opfers nachgewiesen werden. Durch Küssen, Saugen und Beißen kann der Täter so seine Spuren hinterlassen. Doch auch bei anderen Verbrechen kann Speichel zur Überführung einer Täterin oder eines Täters dienen. So wird etwa auf Zigarettenstummeln, Briefmarken oder Essensbesteck immer wieder Speichel sichergestellt. Die Anzahl der Schleimhautzellen pro Milliliter Speichel beträgt um die 430 000, was eine hohe Dichte an intakter DNA verspricht. In einer Studie zeigte ein Forscherteam aus Indien, dass neben Blut auch Speichel eine hohe Dichte an verwertbarer DNA aufweist. Zwar enthält ein Milliliter Speichel nur etwa ein Drittel so viel DNA wie Blut, doch reichen diese Mengen auf jeden Fall aus, um potenzielle Täter: innen zu identifizieren.

Das heißt, dass ungefähr 0,075 bis 0,1 Milligramm reichen, um die nötige DNA zu bekommen. Das entspricht etwa einem 500stel bis 670stel eines Tropfens Speichel.

Wie gut sind Haare für einen DNA-Beweis geeignet?

Zu den am häufigsten an Tatort gefundenen Spuren handelt es sich um Haare (Brandhagen et al., 2018). Leider ist die Qualität der DNA, die in ausgefallenen Haaren zu finden ist, äußerst gering. Im Rahmen des Wachstums verlieren die Haare den Zellkern und damit die DNA, die zur Identifizierung des Trägers notwendig wäre. Nur 10% aller gefundenen Haare beinhalten die Haarwurzel, in welcher noch eine Vielzahl von Zellkernen und damit DNA zu finden ist. Daher gibt es Versuche mitochondriale DNA für die Analyse heranzuziehen. Diese findet sich in einer höheren Menge in auch bereits älteren Haaren ohne Haarwurzel wieder und könnte somit jedes gefundene Haar zu einer heißen Spur machen (Canale et al., 2022).

Mitochondrien sind jene Zellorganellen, die Zucker und Sauerstoff in Energie umwandeln. Sie sind die einzigen Organellen, die ein eigenes ringförmiges DNA-Molekül enthalten und manche ihrer Proteine unabhängig vom Zellkern herstellen können. Somit ist diese mitochondriale DNA eine weitere DNA-Quelle, die Forensiker:innen zur Identifizierung der Täter:innen heranziehen können.

Die Forensik braucht nur geringe Mengen zum Erfolg

Insgesamt lässt sich bei den verschiedenen potenziellen Spuren an einem Tatort nur schwer eine exakte Menge festmachen, die erforderlich ist, um Täter:innen zu überführen. Doch mithilfe moderner Verfahren sind bereits einige Milliliter Flüssigkeit ausreichend. Selbstverständlich müssen diese noch in einem gut erhaltenen Zustand sein.

Gerade an Tatorten können Spuren rasch zerstört werden, entweder mutwillig durch die Täter:in oder durch Umwelteinflüsse. Daher sind mitunter nicht genügend Spuren vorhanden, um das gesamte Genom eines Menschen aufzuschlüsseln. Das ist jedoch gar nicht notwendig. Unsere DNA enthält viele Abschnitte, die Proteine und damit unsere Eigenschaften, wie Haut- und Haarfarbe, codieren. Doch es gibt auch Abschnitte, die sich stetig wiederholen, ohne für die Herstellung von Proteinen benötigt zu werden. Diese sogenannten Mikrosatelliten (englisch: short tandem repeats, STR) sind bei jedem Menschen anders, also höchst individuell. Anhand dieser einzelnen, individuellen Abschnitte kann eine DNA-Probe einem Menschen zugeordnet werden, ohne dass das gesamte Genom vorhanden sein muss. Daher werden sie auch gerne in der Forensik angewendet, wo auch kleinste Spuren genügen müssen (Andersen et al., 2025).

Denn jede:r hinterlässt am Tatort Spuren und dank immer besserer Verfahren können Täter:innen mit immer geringeren Proben ihrer DNA dingfest gemacht werden.

An, J. H., Shin, K. J., Yang, W. I., & Lee, H. Y. (2012). Body fluid identification in forensics. BMB reports, 45(10), 545-553.

Andersen, M. M., Kampmann, M. L., Jepsen, A. H., Morling, N., Eriksen, P. S., Børsting, C., & Andersen, J. D. (2025). Shotgun DNA sequencing for human identification: Dynamic SNP selection and likelihood ratio calculations accounting for errors. Forensic Science International: Genetics, 74, 103146.

Antonucci, N., Manes, S., Corradetti, B., Manicardi, G. C., Borini, A., & Bizzaro, D. (2013). A novel in vitro sperm head decondensation protocol for rapid flow cytometric measurement of deoxyribonucleic acid content. Fertility and sterility, 99(7), 1857-1861.

Brandhagen, M. D., Loreille, O., & Irwin, J. A. (2018). Fragmented nuclear DNA is the predominant genetic material in human hair shafts. Genes, 9(12), 640.

Brayley-Morris, H., Sorrell, A., Revoir, A. P., Meakin, G. E., Court, D. S., & Morgan, R. M. (2015). Persistence of DNA from laundered semen stains: implications for child sex trafficking cases. Forensic science international: Genetics, 19, 165-171.

Canale, L. C., McElhoe, J. A., Dimick, G., DeHeer, K. M., Beckert, J., & Holland, M. M. (2022). Routine mitogenome MPS analysis from 1 and 5 mm of rootless human hair. Genes, 13(11), 2144.

Juusola, J., & Ballantyne, J. (2005). Multiplex mRNA profiling for the identification of body fluids. Forensic science international, 152(1), 1-12.

Khare, P., Raj, V., Chandra, S., & Agarwal, S. (2014). Quantitative and qualitative assessment of DNA extracted from saliva for its use in forensic identification. Journal of forensic dental sciences, 6(2), 81-85.

Specht, W. (1937). Die Chemiluminescenz des Hämins, ein Hilfsmittel zur Auffindung und Erkennung forensisch wichtiger Blutspuren. Deutsche Zeitschrift für die gesamte gerichtliche Medizin, 28(1), 225-234.

Yoshida, K., Sekiguchi, K., Mizuno, N., Kasai, K., Sakai, I., Sato, H., & Seta, S. (1995). The modified method of two-step differential extraction of sperm and vaginal epithelial cell DNA from vaginal fluid mixed with semen. Forensic science international, 72(1), 25-33.

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