Seit den 1980er Jahren wird in der Forensik die Analyse der DNA zur Identifikation von Personen eingesetzt. Die DNA ist ein Makromolekül, das die individuelle genetische Information der Träger:in enthält und somit den genetischen Fingerabdruck bildet. Seit 1990 ist der DNA-Beweis im deutschen Strafrecht zulässig. Seit 1997 gibt es eine DNA-Datenbank in Österreich, in der zahlreiche DNA-Profile gespeichert sind. Hier erfahrt ihr noch mehr über die Möglichkeiten und Grenzen der DNA-Analyse.
Die DNA-Analyse hat die Kriminalistik wesentlich verändert. Sie kann Täter:innen belasten, Unschuldige entlasten und selbst lange zurückliegende Verbrechen aufklären. Die Geschichte der Forensik zeigt jedoch auch, dass ein DNA-Ergebnis und andere Laboruntersuchungen nicht automatisch die Wahrheit offenbaren. Fehler können bereits bei der Sicherung einer Spur, bei der verwendeten Untersuchungsmethode oder bei der Interpretation der Ergebnisse entstehen. Einige besonders eindrückliche Fälle zeigen, was dabei alles schiefgehen kann.
Wer ist das Heilbronner Phantom?
Am 25. April 2007 wird die Streifenpolizistin Michèle Kiesewetter während ihres Dienstes auf der Heilbronner Theresienwiese erschossen. Der Fall entwickelt sich zu einem langwierigen Polizeiskandal.
Der Mord wird nach langen Ermittlungen mit der rechtsextremen Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“, kurz NSU, in Verbindung gebracht. Bis heute sind die Hintergründe der Tat nicht lückenlos aufgeklärt. Kiesewetter gilt als zehntes Opfer des NSU, welcher im Zeitraum 2000 bis 2006 die rassistisch motivierten Morde an Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru, Süleyman Taşköprü, Habil Kilic, Mehmet Turgut, Ismail Yaşar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubaşik und Halit Yozgat begeht.
Bevor der Mord an Kiesewetter 2011 mit dem NSU in Zusammenhang gebracht wird, stellen die Ermittler:innen am Dienstwagen der Polizistin die DNA einer unbekannten Frau fest. In den folgenden Jahren taucht dieselbe DNA an zahlreichen weiteren Tatorten auf: etwa an einer Spritze mit Heroin, einem Keksrest oder einem weiteren Auto. Die Fundorte stehen im Zusammenhang mit Tötungsdelikten aber ebenso mit Einbrüchen und Diebstählen. Weil die Ermittler:innen zwischen den Taten keine Gemeinsamkeiten feststellen, wird bald vom “Phantom von Heilbronn” gesprochen.
Ernsthafte Zweifel an den Ermittlungsergebnissen entstehen jedoch nach Vorfällen in Oberösterreich und im Saarland. In Linz wird ein Mann Opfer eines Mordes - auf seinem Finger wird DNA der gesuchten Unbekannten festgestellt. Allerdings können Ermittler:innen die Beteiligung dieser Frau klar ausschließen, da nach der Festnahme von fünf Verdächtigen und der Überprüfung des Umfelds keine Hinweise auf ihre Beteiligung vorlagen. Noch kurioser wird es in Deutschland, wo eine Leiche identifiziert werden soll. Dazu wird die DNA des unbekannten Toten mit der DNA eines vermissten Mannes abgeglichen. Bei der Analyse der Probe des männlichen Vermissten tauchen dann DNA-Spuren des weiblichen Heilbronner Phantoms auf - ein klares Indiz, dass hier etwas nicht stimmen kann. Zum ersten Mal steht der Verdacht im Raum, dass nicht die Taten miteinander verbunden, sondern die DNA-Spuren kontaminiert sind. Als die Probe des vermissten Mannes aus dem Saarland erneut untersucht wird, fehlt plötzlich die DNA des Heilbronner Phantoms.
Aufklärung des Falls ist ernüchternd
Die unbekannte Frau, die mit 39 Straftaten in einem Umkreis von rund 400 Kilometern in Verbindung gebracht wurde und für deren Ergreifung eine Belohnung von 300.000 Euro ausgesetzt war, hat nie existiert - das “Heilbronner Phantom” hat nie existiert. Stattdessen kamen bei sämtlichen Vorfällen kontaminierte Wattestäbchen für den DNA-Abstrich zum Einsatz. Konkret waren diese vor ihrem Einsatz mit dem Erbgut einer Mitarbeiterin des Unternehmens verunreinigt worden, in dem die Wattestäbchen verpackt wurden.
Uff. Was könnte noch peinlicher sein, als die falsche Spur zu analysieren? Vielleicht eine unzureichende Analysemethode?
Todesurteile auf Grund mangelhafter Gutachten
Im Jahr 2015 sorgt die Überprüfung früherer FBI-Gutachten für einen Skandal. Über 15 Jahre hinweg wurden Haarproben mikroskopisch miteinander verglichen und in zahlreichen Strafverfahren die Beweiskraft mikroskopischer Haarvergleiche stark überhöht dargestellt. Die Fälle liegen im Zeitraum zwischen 1985 und 1999.
Von den problematischen Gutachten waren auch 32 Fälle betroffen, in denen Angeklagte zum Tode verurteilt wurden. Das Problem bestand jedoch nicht nur in den Grenzen der Methode: Sie galt zwar als fehleranfällig, hinzu kamen aber auch die unzureichende Ausbildung der Gutachter:innen, eine mangelhafte Dokumentation der Ergebnisse sowie irreführende statistische Aussagen.
Wie konnte es dazu kommen?
Die Verfahren stammten großteils aus einer Zeit, in der DNA-Analysen nicht flächendeckend verfügbar waren. Stattdessen wurde die Struktur eines am Tatort gefundenen Haars unter dem Mikroskop mit Haaren einer verdächtigen Person verglichen. Untersucht wurden u.a. die Haarfarbe, die Verteilung der Pigmente und bestimmte Strukturen des Haars. Solche Merkmale können zwar Hinweise geben, ob zwei Haare einander ähneln oder deutlich voneinander abweichen. Eine eindeutige Identifikation einer Person ist damit jedoch nicht möglich, da verschiedene Menschen Haare mit sehr ähnlichen mikroskopischen Merkmalen besitzen können. Das Problem bestand aber nicht nur in den Grenzen der Methode: In vielen Gutachten wurde der Eindruck vermittelt, die Übereinstimmung sei wesentlich eindeutiger, als es die damalige wissenschaftliche Grundlage tatsächlich erlaubte.
Heute werden Haarproben nicht mehr allein aufgrund ihres mikroskopischen Erscheinungsbildes einer bestimmten Person zugeordnet. Wenn ausreichend biologisches Material vorhanden ist, können DNA-Analysen nämlich wesentlich aussagekräftigere Ergebnisse liefern. Die mikroskopische Untersuchung kann weiterhin Hinweise geben, reicht für eine individuelle Identifikation aber nicht aus.
Doch auch die DNA-Analyse stößt an Grenzen. Etwa dann, wenn zwei verdächtige Personen eng miteinander verwandt oder sogar eineiige Zwillinge sind.
Zwei Verdächtige – eine DNA?
Zunächst ein kurzer sprachlicher Exkurs: Wann sagt man im deutschen Sprachgebrauch eigentlich etwas sei „gleich“ oder „dasselbe“? Einfache Merkregel: Ein Ei gleicht einem zweiten, aber es ist nie dasselbe! Weiter: Ein und dasselbe Ei kann es nur einmal geben! Eineiige Zwillinge gleichen sich tatsächlich wie ein Ei dem anderen. Sie entstehen biologisch aus ein und derselben Eizelle. Aber haben sie dieselbe DNA – also wirklich genau dieselbe DNA?
Um keine weitere Verwirrung zu stiften, hier die Aufklärung: Nein! Auch wenn man das noch häufig so hört, haben eineiige Zwillinge nicht gänzlich dasselbe Erbgut. Denn sie unterscheiden sich durch einige Mutationen, die bereits sehr früh während der embryonalen Entwicklung nach der Befruchtung der Eizelle entstehen. Bei etwa 15 Prozent der eineiigen Zwillinge sind diese genetischen Unterschiede sogar besonders ausgeprägt (Jonsson et al., 2021).
In der Forensik ist die Sache trotzdem nicht so einfach. Tatsächlich haben eineiige Zwillinge die Justiz in der Vergangenheit öfter an der Nase herumgeführt, wie etwa in einem Fall aus Hamburg, der sich 2015 ereignete: Nach einer Schießerei wurde der Angeklagte im Laufe des Verfahrens von seinem Zwillingsbruder gedeckt, der behauptete nicht sein Bruder, sondern er sei schuldig – sein Bruder wäre lediglich am Tatort gewesen. Die Aussage des Bruders musste im Rahmen der freien richterlichen Beweiswürdigung berücksichtigt werden.
In Österreich gilt die freie richterliche Beweiswürdigung. Das bedeutet, dass Richter "nach ihrer freien Überzeugung entscheiden, ob sie etwas als bewiesen ansehen oder nicht", schreibt das Unternehmensserviceportal (USP) von Österreich. Die Entscheidungen werden aufgrund der Lebenserfahrung, der Menschenkenntnis und nach bestem Wissen und Gewissen des Richters getroffen.
Der Fall wurde in der Berichterstattung häufig als Beispiel für die Grenzen der DNA-Analyse genannt. Denn zum damaligen Zeitpunkt ließen sich eineiige Zwillinge mit den üblichen Standardverfahren - und somit auch deren DNA-Spuren - nicht voneinander unterscheiden. Eine strafrechtliche Bewertung durch das Landgericht Hamburg (2016) erfolgte in diesem Fall nicht auf der Identifikation des Schützen, sondern im Rahmen der Mittäterschaft.
Auch heute ist eine Unterscheidung von eineiigen Zwillingen mit den angesprochenen Standardverfahren übrigens in der Regel nicht möglich. In solchen Situationen wird nämlich routinemäßig nicht die gesamte DNA, sondern das sogenannte Short-Tandem-Repeat-(STR)-Profil der DNA analysiert (van der Gaag et al., 2025).
Das heißt man sieht sich gezielt an, wie oft sich bestimmte Abschnitte auf der DNA direkt hintereinander wiederholen. Das lässt sich mit der Wagenreihung eines Zuges vergleichen. Eine Sequenz wäre zum Beispiel die Folge: 1. Ruheabteil, 2. gewöhnliches Abteil, 3. Abteil mit Fahrradstellplatz, 4. Speisewagen. Bei einem sehr langen Zug wiederholt sich diese Sequenz möglicherweise ein paar Mal in der gleichen Reihenfolge. Die Abteile stehen hier bildlich für Basen (die Bausteine der DNA) und die Sequenz für DNA-Abschnitte. Bei den meisten Menschen ist die Anzahl dieser Wiederholungen individuell verschieden, bei eineiigen Zwillingen jedoch identisch.
Zur Unterscheidung der DNA von eineiigen Zwillingen werden andere Verfahren benötigt: Entweder wird das gesamte Erbgut betrachtet (Whole-Genome-Sequencing, WGS), oder es wird auf epigenetische Unterschiede im DNA-Methylierungsmuster geachtet, die sich durch Umwelt- und Lebensbedingungen ergeben. Eine weitere Möglichkeit ist, den Fokus auf die mitochondriale DNA zu legen, in der in einigen Fällen Unterschiede zwischen eineiigen Zwillingen nachweisbar sein können. Diese Ansätze sind jedoch mit hohem Aufwand und hohen Kosten verbunden. Zudem ist das WGS bei gemischten DNA-Proben nur eingeschränkt anwendbar und der Nachweis über die DNA-Methylierung ist stark gewebeabhängig (van der Gaag et al., 2025).
Alles nicht so einfach, …
…wenn Beweise in die Irre führen
Die Suche nach der Antwort auf die Frage „Wer wars?” ist heute präziser als je zuvor. Doch einige Beispiele aus der Geschichte der Forensik zeigen, dass selbst der genetische Fingerabdruck nicht immer absolute Wahrheiten liefert. Kontaminierte Spuren, ungeeignete Untersuchungsmethoden oder biologische Besonderheiten können selbst hochpräzise Analysen an ihre Grenzen bringen. Eine DNA-Analyse liefert somit keine fertigen Antworten, sondern sollte als wichtiges Puzzlestück im Gesamtbild der Ermittlungen betrachtet werden. Erst im Zusammenspiel mit weiteren Spuren und Erkenntnissen kann sie ihr volles Potenzial entfalten. Am Ende ist die Forensik immer nur so gut wie die Methoden, mit denen sie arbeitet, und wie sorgfältig ihre Ergebnisse interpretiert werden.
Deutsches Spionagemuseum. (2021, Februar 5). Geschichte der biometrischen
Datenerfassung (4): DNA-Analyse.
https://www.deutsches-spionagemuseum.de/2021/02/05/geschichte-der-biometrischen-
datenerfassung-4-dna-analyse
Jonsson, H., Magnusdottir, E., Eggertsson, H. P., Stefansson, O. A., Arnadottir, G. A.,
Eiriksson, O., Zink, F., et al. (2021). Differences between germline genomes of
monozygotic twins. Nature Genetics, 53(1), 27–34.
https://doi.org/10.1038/s41588-020-00755-1
Landgericht Hamburg. (2016, November 30). Urteil 601 Ks 5/15.
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?
Gericht=LG%20Hamburg&Datum=2016-11-30&Aktenzeichen=601%20Ks%205%2F15
ORF. (2011, November 14). Peinlicher Polizeifehler.
https://newsv2.orf.at/stories/2088436/
ORF. (2015, April 19). Aus Fehlern nichts gelernt.
https://newsv2.orf.at/stories/2274170/2274171/
Spiegel Online. (2008, März 28). Heilbronner Polizistenmord: Jagd auf das Phantom.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/heilbronner-polizistenmord-jagd-auf-das-
phantom-a-544002.html
Spiegel Online. (2018). NSU-Prozess: Das sind die 10 Mordopfer.
https://www.spiegel.de/panorama/nsu-prozess-das-sind-die-10-mordopfer-
a-00000000-0003-0001-0000-000002599577
Süddeutsche Zeitung. (2011, November 3). Schlussakt eines realen Krimis: Polizistenmord
von Heilbronn. https://www.sueddeutsche.de/panorama/polizistenmord-von-heilbronn-
schlussakt-eines-realen-krimis-1.1184242
Süddeutsche Zeitung. (2015, April 20). Forensische Analyse: Weshalb Haare keine guten
Beweismittel sind. https://www.sueddeutsche.de/wissen/forensische-analyse-weshalb-
haare-keine-guten-beweismittel-sind-1.2444310
Süddeutsche Zeitung. (2016, September 1). Findige Verbrecher: Ronald begeht die
Verbrechen, Donald geht dafür in den Knast. https://www.sueddeutsche.de/panorama/
findige-verbrecher-ronald-begeht-die-verbrechen-donald-geht-dafuer-in-den-
knast-1.3146012
van der Gaag, K. J., van Marion, V., van den Berg, R. R., Weiler, N. E. C., Hoogenboom,
J., Kal, A., Kayser, M., de Knijff, P., Laros, J. F. J., Sijen, T., & Slooten, K. (2025).
Identifying a monozygotic twin brother as a donor of DNA in minimal, mixed forensic
stains – A case example. Forensic Science International: Genetics.
https://doi.org/10.1016/j.fsigen.2025.103292
