alexandria stellt sich in diesem Artikel die Frage, was ein Verbrechen eigentlich ist - anhand der historischen Hexenverfolgung und als Auftakt zum Themenschwerpunkt Crime.

Dieser Artikel ist Teil unseres Themenschwerpunkts "Crime". In den kommenden Wochen werden wir mehrere Artikel und einen Podcast zu diesem Thema veröffentlichen.

Was macht eine Handlung zu einem Verbrechen? Auf den ersten Blick scheint das wie eine einfache Frage. Ein Verbrechen ist etwas, das gegen das Gesetz verstößt. Doch wer macht das Gesetz? Die Geschichte zeigt, dass die Grenzen zwischen Recht und Unrecht flexibel sind. Was eine Gesellschaft als kriminell betrachtet, spiegelt ihre Werte, Ängste und Machtstrukturen wider, und diese verändern sich mit der Zeit.

Der französische Soziologe Émile Durkheim (1858-1917) hat schon Ende des 19. Jahrhunderts gezeigt, dass Verbrechen nichts Naturgegebenes ist. Ob eine Handlung als Verbrechen gilt, entscheidet die Gesellschaft selbst. Jede Gemeinschaft braucht gemeinsame Regeln und Normen und daher auch Abweichungen davon.

Wichtig ist nicht nur die von-der-Norm-abweichende-Tat an sich, sondern die Reaktion der Gesellschaft darauf. Was als gefährlich oder unerwünscht gilt, wird nach Durkheim durch das sogenannte „kollektive Bewusstsein“ festgelegt, also durch die gemeinsamen Werte und Vorstellungen einer Zeit. Strafe hat dabei nicht nur die Funktion der Abschreckung, sondern stärkt auch den Zusammenhalt, indem eine Gemeinschaft eine Abweichung bestraft, bestätigt sie ihre eigene Ordnung.

Verbrechen entsteht damit nicht einfach „von selbst“, sondern werdengesellschaftlich definiert und können sich im Laufe der Zeit stark verändern. Kaum ein Beispiel verdeutlicht das so eindrucksvoll wie die Hexenverfolgungen der Frühen Neuzeit. Was heute als grausame Verfolgung Unschuldiger gilt, war damals ein rechtlich legitimiertes und bürokratisch geregeltes Verfahren.

Ein neues Verbrechen wird erfunden

In den Nachrichten hört man häufig Formulierungen wie „wie im Mittelalter“ wenn etwas als besonders rückständig dargestellt werden soll. Diese Vorstellung tut dem Mittelalter im Allgemeinen unrecht und sie trifft für die Hexenverfolgungen ohnehin nicht zu. Sie fanden größtenteils nicht im Mittelalter statt, sondern in der Frühen Neuzeit, in unterschiedlich intensiven Wellen zwischen etwa 1450 und 1750. Es war die Zeit, in der William Shakespeare (1564-1616) seine Theaterstücke schrieb (darunter Macbeth mit seinen berühmten drei Hexen), in der Isaac Newton (1643-1727) die Grundlagen der modernen Physik entwickelte, die Zeit der Renaissance und der Aufklärung. Und in genau dieser Zeit wurden rund 90.000 Menschen wegen Hexerei vor Gericht gestellt (Goode, Ben-Yehuda 2009).

Die Zahl der tatsächlich Hingerichteten schwankt in der Forschung zwischen 40.000 und 60.000. Die Verfolgungen wurden von Gerichten geführt, die Urteile nach geltendem Recht gesprochen und die Hinrichtungen im Namen des Gesetzes vollstreckt (Doten-Snitker, Pfaff, Hsiao 2024) (Philips 2013).

Wie konnte es so weit kommen? Die Ursache lag nicht in einer plötzlichen Explosion des Aberglaubens. Der Glaube an Magie war in Europa seit Jahrhunderten verbreitet, und lange Zeit unterschied man zwischen guter und böser Magie. Wer sich letzterer bediente, musste zwar mit kirchlichen Strafen rechnen, diese blieben jedoch meistens mild. Im Laufe des 15. Jahrhunderts verschwand diese Ambivalenz zunehmend. Nun galt Hexerei nicht mehr als die Tat einzelner Zauberer:innen, sondern als Teil einer organisierten satanischen Verschwörung gegen das Christentum (Doten-Snitker, Pfaff, Hsiao 2024) (Goode, Ben-Yehuda 2009). 

Hexe vor Gericht, Hexenverfolgung

Während der Hexenverfolgung wurden bis zu 60.000 Menschen zum Tode verurteilt.

Die kulturellen Voraussetzungen dafür waren längst vorhanden. Die meisten Europäerinnen und Europäer (unabhängig von Bildung oder Stand) glaubten an Hexerei, Dämonen und den Teufel. Selbst einige der bedeutendsten Denker des 17. Jahrhunderts, darunter John Locke (1632-1704) und Thomas Hobbes (1588-1679), hielten Hexerei für eine reale Erscheinung. Dass Satan aktiv in die Geschicke der Welt eingriff, galt für viele als einfache Tatsache (Goode, Ben-Yehuda 2009) (Doten-Snitker, Pfaff, Hsiao 2024).

Einen einzigen Auslöser für die großen Verfolgungswellen gibt es nicht. Klimatische Krisen, politische Konflikte, konfessionelle Spannungen und eine oft nur schwache Kontrolle über lokale Gerichte, all das traf zusammen und katalysierte sich gegenseitig (Doten-Snitker, Pfaff, Hsiao 2024).

Zur Verbreitung der neuen Hexenvorstellungen trug auch eine technologische Innovation bei: der Buchdruck. 1487 veröffentlichte der Dominikanermönch Heinrich Kramer (1430-1505) den Malleus Maleficarum, den Hexenhammer. Das Werk verband erstmals theologische Argumente für die Existenz von Hexen mit konkreten Anleitungen zu ihrer Verfolgung. Kramer forderte ausdrücklich, dass nicht nur kirchliche, sondern auch weltliche Gerichte gegen Hexerei vorgehen sollten, und empfahl Folter als Verhörmethode (Doten-Snitker, Pfaff, Hsiao 2024). Das Buch war ein enormer Erfolg und hatte direkte rechtliche Folgen: Als im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation Kaiser Karl V. (1500-1558) 1532 die Constitutio Criminalis Carolina erließ, das erste allgemeine deutsche Strafgesetzbuch, wurde Hexerei als Kapitalverbrechen im Reichsrecht verankert. Aus einem jahrhundertealten Volksglauben war ein Straftatbestand geworden, auf den die Todesstrafe stand.

Das Gesetz als Verfolgungsinstrument

Die Hexenverfolgungen waren keine spontanen Gewaltausbrüche. Sie waren Justizakte, und Verwaltungsvorgänge (Doten-Snitker, Pfaff, Hsiao 2024).

In England wurde Hexerei erstmals 1542 unter König Heinrich VIII. (1491-1547) – das ist der König, der zwei seiner sechs Frauen köpfen ließ – als Kapitalverbrechen gesetzlich definiert. In den nordamerikanischen Kolonien nahm Massachusetts 1641 Hexerei in den Body of Liberties auf, mit ausdrücklichem Verweis auf das Alte Testament. In Polen zeigt sich die Entwicklung besonders deutlich: Vor dem 16. Jahrhundert lagen Hexereifälle fast ausschließlich bei kirchlichen Gerichten, die meist Bußen oder Geldstrafen verhängten. Die erste bekannte Hinrichtung wegen Hexerei, am 24. Mai 1511, markiert den Übergang: Aus einem religiösen Vergehen wurde ein weltliches Strafrecht.

England verschärfte seine Gesetzgebung 1542, 1563 und 1604, Schottland folgte 1563, Schweden, Dänemark, Norwegen und Russland zogen nach. Hexenverfolgung wurde zur Staatsaufgabe (Philips 2013).

Besonders verheerend war die Lage im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation. Ein unter Folter erzwungenes Geständnis löste dort regelmäßig eine Kettenreaktion aus. Um die Qualen zu beenden, nannten Angeklagte weitere vermeintliche Hexen, die wiederum verhaftet, verhört und gefoltert wurden. Über 2.000 Fürstentümer, geistliche Territorien, Reichsstädte und Herrschaften verfügten über eigene Gerichte. Ohne starke Zentralgewalt hatten lokale Richter enormen Spielraum. Über 27.000 Menschen wurden allein im deutschsprachigen Raum hingerichtet (Philips 2013).

Karte des heiligen Römischen Reichs

Karte des extrem zerstückeltem Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation, um 1789. (Copyright: Wikimedia Commons)

Etwa 75 bis 80 Prozent der Hingerichteten waren Frauen, in manchen Regionen bis zu 90 Prozent. Zeitgenössische Autoren beschrieben Frauen als leichtgläubig, geschwätzig und wegen ihrer angeblich unersättlichen Sexualität besonders anfällig für den Teufel. Am gefährdetsten waren ältere Frauen, Witwen, und jene, die außerhalb der gesellschaftlichen Norm lebten (Goode, Ben-Yehuda 2009) (Philips 2013).

Das Ende der Hexenjagd, auch durch das Recht

Die Hexenverfolgungen hatten mit rechtlicher Legitimation begonnen, und sie endeten auch mit dem Recht. Philosophische Einsichten der Aufklärung spielten dabei eine kleinere Rolle als oft angenommen, entscheidend waren juristische und politische Entwicklungen.

Ab den 1630er Jahren wuchs unter erfahrenen Richtern und Magistraten die Skepsis. Fehlurteile, fragwürdige Beweise, ausufernde Massenprozesse, das Vertrauen in die bestehenden Verfahren bröckelte. Der Ökonom Noel Johnson konnte in einer einflussreichen Studie für Frankreich zeigen: Je stärker Paris die regionalen Gerichte kontrollierte, desto schneller gingen die Hexenprozesse zurück. Wo staatliche Strukturen schwach blieben, hielten sie sich am längsten, beispielsweise in Teilen Polens und Ungarns wurden noch bis ins 18. Jahrhundert Menschen wegen Hexerei verurteilt (Philips 2013).

Gedenktafel in Braun und Gold

Gedenktafel in Trier, Deutschland. (Copyright: Wikimedia Commons)

1957 entschuldigte sich Massachusetts offiziell für die Ereignisse von dem berühmt-berüchtigten Salem 1692. Die Formulierung ist dabei bemerkenswert: Die Prozesse seien, „selbst, wenn sie nach dem damals geltenden Recht der Provinz Massachusetts rechtmäßig waren, schockierend und das Ergebnis einer Welle von Massenpanik vor dem Teufel in der Gemeinschaft“ gewesen.

Die Mechanismen, die zur strafrechtlichen Verfolgung vermeintlicher Hexen führten, sind dieselben, die Durkheim beschrieben hat, die noch immer funktionieren: Gesellschaften definieren Normalität, und wer davon abweicht, riskiert Verfolgung, mit vollem rechtlichem Rückhalt. Drogenbesitz, Homosexualität, politische Dissidenz und, in manchen Teilen der Welt auch heute noch, Hexerei. Was in einem Land als Verbrechen gilt, ist anderswo entkriminalisiert oder nie strafbar gewesen. Verbrechen ist, was eine Gesellschaft dazu erklärt. Die grausamen Hexenverfolgungen mahnen uns, diese Definitionen nicht als selbstverständlich zu nehmen.

Doten-Snitker, K., Pfaff, S. & Hsiao, Y. Ideational diffusion and the great witch hunt in
   Central Europe. Theor Soc 53, 1291–1319 (2024).
Goode, E. and Ben-Yehuda, N. (2009). The Renaissance Witch Craze. In Moral Panics (eds
   E. Goode and N. Ben-Yehuda).
Phillips, D. (2013). Persecution and Genocide: A History. London: Routledge.

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